Auch wenn man ins Ausland verreist ist man nicht ganz von den Rechten und Pflichten der schweizerischen Sozialwerke entlassen. So gilt es nun zu Prüfen welche Beträge ich in diesem Jahr einzahlen muss. Diese Prüfung ist wichtig, da mir sonst zum Zeitpunkt meiner Pensionierung Betragsjahr und Beträge fehlen. Dies hat ja bekanntlich zur Folge, dass man mir die Rente kürzen würde. Ein sehr unangenehmerer Gedanke. ;-)
Deshalb habe ich mich bei der AHV – Zweigstelle erkundigt, was in einem Fall wie meinem zu tun sei. Nun die Antwort der Behörde war für mich etwas verwirrend. Kurz zusammen gefasst muss man einfach ein Formular ausfüllen und das Amt berechte für mich den Betrag. Es gelten die folgenden Bedingungen:
Der Minimalbeitrag muss in jedem Fall abgerechnet werden. Ist eine Person jedoch
- weniger als 9 Monate im Jahr oder
- weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig,
gilt sie als nicht dauernd voll erwerbstätig. In diesem Fall muss eine
sogenannte Vergleichsrechnung vorgenommen werden. Bei der Vergleichsrechnung werden die durch Sie und Ihren Arbeitgeber bezahlten Beiträge, den "geschuldeten" Beiträge als Nichterwerbstätiger gegenübergestellt. Erreichen, die durch Sie und Ihren Arbeitgeber bezahlten, Beiträge mindestens die Hälfte des als Nichterwerbstätiger "geschuldeten" Betrages, gelten Sie für das ganze Jahr als versichert. Da ich keine Ahnung habe wie hoch dieser "geschuldete Betrag" ist habe ich einen Link für den Online-Rechner bekommen:
http://www.svazurich.ch/index/index.cfm?page=service_online_rechnen_nichterwerbs
Weiter haben Sie mir auch noch den Link für den Fragebogen für Nichterwerbstätige sowie das
dazugehörige Merkblatt zu kommen lassen.
http://www.svazurich.ch/pdf/ak3004.pdf
http://www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/MEMENTOS/2.03-D.pdf
Mit sovielen Tools und Artikeln kann ich nur noch hoffen, dass ich nun alles richtig gemacht habe.
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